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Demeter-LandwirtIn werden

Im neuen Aufnahmeprozess (ab 2023) startet die Umstellungszeit immer mit 1.Januar, eine frühestmögliche Einsendung des Antragsformulars ist deshalb empfehlenswert, um vor Umstellungszeitbeginn die notwendigen Beratungen und den Grundkurs zu absolvieren. Die Dauer der Umstellungszeit hängt von der Vorbewirtschaftung, sowie von der Betriebsform ab (vgl. Ackerbau/Tierhaltung/Dauerkultur), den genauen Ablauf finden Sie Schritt für Schritt hier.

Übersicht Aufnahmeprozess, gültig ab 2023

Für die Aufnahme sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen (gültig ab 2023):

Die Voraussetzungen

  • Einsenden des Antragsformulars & Vorbereitung des Umstellungsplans (für Bearbeitung in Erstberatung)
  • Erstberatung und zweites Beratungsgespräch
  • Umstellung des gesamten Betriebes auf Demeter (Gesamtbetriebsumstellung)
  • Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle (Demeter-Kontrolle wird von der Demeter Geschäftstelle in Auftrag gegeben)
  • Tierhaltung mit Raufutterverzehrern oder Futter-Mist-Kooperation verpflichtend (Ausnahmen: reiner Wein-, Obst- und Gemüseanbau in Dauerkultur)
  • Verpflichtende Teilnahme am Grundkurs “Grundlagen der biodynamischen Landwirtschaft”.
  • Einhaltung der Demeter-Richtlinien, Vetriebsgrundsätze & Vereinspflichten
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag
  • Teilnahme an Arbeitsgruppentreffen und richtliniengemäße Präparatearbeit

Hier können Sie sich zum Demeter-Grundkurs anmelden. Dieser ist Voraussetzung für eine Demeter-Zertifizierung. Wir empfehlen Ihnen auch bereits Kontakt zu Demeter-Präparategruppen aufzunehmen.

Die wichtigsten Unterlagen

Wenn Sie den Aufnahmeprozesse beginnen wollen, schicken Sie bitte das Antragsformular ausgefüllt an info@demeter.at!

Bitte machen Sie sich auch mit den Demeter-Richtlinien, –Kontrollunterlagen und Vertriebsgrundsätzen vertraut.

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte um Verständnis, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, sich regelmäßig nach dem Fortschreiten Ihres Aufnahmeprozesses zu erkundigen und notwendige Unterlagen bereitzustellen.

Stand Jänner 2024. Änderungen vorbehalten.