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Bio Suisse Direktanerkennung

Eine Anleitung für Demeter-Betriebe zum Export von Waren in die Schweiz:

Übersicht Aufnahmeprozess

Demeter Österreich ist seit Ende 2025 ein direktanerkannter Verband von Bio Suisse, wodurch für unsere Mitglieder ab sofort ein Export von Waren und Erzeugnissen in die Schweiz möglich ist.
Im Folgenden wird kompakt erklärt welche Schritte im Zuge des Exports durchlaufen zu sind und welche Details punktuell beachtet werden müssen.
Folgende und weiterführende Informationen sind auch auf der Website von Bio Suisse abrufbar.
 
Schritt 1: Schweizer Importeur
Der Import erfolgt immer auf Antrag eines Schweizer Importeurs – 2 Möglichkeiten:
Der Import von Ware erfolgt direkt durch ein Schweizer Unternehmen, das einen gültigen Bio Suisse Lizenzvertrag haben muss
ODER
Ein Unternehmen außerhalb der Schweiz (mit BIOSUISSE ORGANIC Zertifizierung für Handel) kauft Demeter-Ware auf und liefert an den lizenzierten Importeur in der Schweiz.
 
Wenn Sie noch mit keinem Schweizer Unternehmen zusammen arbeiten können Sie wie folgt nach Importeuren suchen:
Datenbank Importeure.
Zertifikatsabfrage zu nach Bio Suisse zertifizierten Unternehmen und Betrieben:
Ecocert Swiss: Händler & Verarbeiter
PROCERT: Händler & Verarbeiter
easy-cert: Landwirtsch. Betriebe
 

Schritt 2: Vermarktungseinschränkungen beachten
Für den Export kommen grundsätzlich pflanzliche Erzeugnisse, Rohprodukte oder um im Auftrag des Anbauers gelagerte oder weiterverarbeitete Rohprodukte ohne weitere Zutaten oder Zusatzstoffe in Frage. Dem Anbaubetrieb nachgelagerte Verarbeitungs- und Handelsunternehmen müssen nach Bio Suisse Richtlinien zertifiziert sein.
Bio Suisse Zulassungsliste: hier ist vor Export zu prüfen, ob das Produkt in der Schweiz grundsätzlich für die Vermarktung mit der Knospe zugelassen ist.
Bitte beachten – folgende Produktionsbereiche sind vorerst für Demeter Österreich zusätzlich ausgeschlossen:
Gewächshausproduktion (Gemüse und Kräuter inkl. Topfkräuter)
Obstbau
Pilzproduktion
Rebbau
Zierpflanzenproduktion
Sollten hier künftig Einschränkungen wegfallen, informieren wir Sie nochmals gesondert.
 
Schritt 3: Zertifizierung nach Bio Suisse Richtlinien
Dieser Schritt entfällt für Sie, da Sie als Mitglied von einem Bio Suisse direkt anerkannten Anbauverband keine zusätzliche Zertifizierung benötigen!
 
Schritt 4: Deklarationspflicht für den Export in die Schweiz
Produkte für den Export in die Schweiz müssen auf Gebinden, Lieferscheinen und Rechnungen mit der Bezeichnung oder dem Logo „BIOSUISSE ORGANIC“ ausgezeichnet werden.
Die Zertifizierung nach Bio Suisse Richtlinien berechtigt nicht zur Auszeichnung der Produkte mit der Kollektivmarke «Knospe ». Dazu ist ausschließlich der Schweizer Importeur mit einem gültigen Lizenzvertrag mit Bio Suisse autorisiert.
 
Schritt 5: Lieferung im Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM) erfassen
Der Import muss innerhalb von 6 Wochen nach erfolgter Lieferung in die Schweiz im elektronischen Warenflusssystem Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM) eingereicht werden.
Sie als der Exporteur (=letzter finanzieller Eigentümer der Ware außerhalb der Schweiz) erfassen die Transaktion im SCM und leiten diese zur Prüfung an den Importeur (=erster finanzieller Eigentümer der Ware in der Schweiz) weiter. Es wird angegeben, dass es sich um Verbandsware von Demeter Österreich handelt und der Händler/Exporteur muss sicherstellen, dass Sie als Landwirt ein gültiges Demeter-Zertifikat haben.
Dazu müssen Sie als Exporteur und der Importeur vor dem Import einen SCM-Zugang hier beantragen.