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EmpCo tritt mit 27. September in Kraft

EU-Richtlinie „Empowering Consumers“

Ab 27. September 2026 tritt die neue EU-Richtlinie Empowering Consumers (EmpCo) 2024/825 in Kraft. Sie soll Konsument:innen besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen.

Der Gesetzgeber erkennt Bio und darauf aufbauende Standards wie Demeter als Umwelthöchstleistungen nach EU-Bio-Verordnung 2018/848 an.

Wichtig für alle österreichischen Demeter-Betriebe ist dennoch:

  • Betroffen sind alle Produkte und Kommunikationsmedien (Website, Drucksorten, etc.) von Demeter-Betrieben, die sich an Verbraucher:innen wenden
  • Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit auf Produkten (Etiketten, Verpackungen) und in Medien (inkl. Websites, Social Media) müssen spezifiziert werden: weg von allgemeinen Aussagen, hin zu konkreten und belegbaren Informationen.
  • Keine vagen oder allgemeinen Nachhaltigkeitsbegriffe (z.B. „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“) verwenden
  • Dein Vorteil: Als Demeter-Betrieb kannst du bestimmte Aussagen wie „bodenschonend“, „biodiversitätsfördernd“, „wesensgemäß“ und „gewässerschonend“ mit Hinweis auf die Demeter-Richtlinien weiter verwenden.
  • Für Produkte, die vor dem 27. September in den Verkehr gelangt sind, gibt es eine 3-jährige Übergangsbestimmung in Österreich.

Prüfe also unbedingt deine konsument:innenbezogenen Produkte und Medien, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.

Auch wenn die Kommunikation vorübergehend aufwendiger wird, wird Green-Washing erschwert, während nachweisbare Umweltleistungen an Bedeutung gewinnen. Und genau dafür steht Demeter.

Weitere Infomationen folgen in Kürze – Bleib dran!

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