EmpCo tritt mit 27. September in Kraft
EU-Richtlinie „Empowering Consumers“
Ab 27. September 2026 tritt die neue EU-Richtlinie Empowering Consumers (EmpCo) 2024/825 in Kraft. Sie soll Konsument:innen besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen.
Der Gesetzgeber erkennt Bio und darauf aufbauende Standards wie Demeter als Umwelthöchstleistungen nach EU-Bio-Verordnung 2018/848 an.
Wichtig für alle österreichischen Demeter-Betriebe ist dennoch:
- Betroffen sind alle Produkte und Kommunikationsmedien (Website, Drucksorten, etc.) von Demeter-Betrieben, die sich an Verbraucher:innen wenden
- Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit auf Produkten (Etiketten, Verpackungen) und in Medien (inkl. Websites, Social Media) müssen spezifiziert werden: weg von allgemeinen Aussagen, hin zu konkreten und belegbaren Informationen.
- Keine vagen oder allgemeinen Nachhaltigkeitsbegriffe (z.B. „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“) verwenden
- Dein Vorteil: Als Demeter-Betrieb kannst du bestimmte Aussagen wie „bodenschonend“, „biodiversitätsfördernd“, „wesensgemäß“ und „gewässerschonend“ mit Hinweis auf die Demeter-Richtlinien weiter verwenden.
- Für Produkte, die vor dem 27. September in den Verkehr gelangt sind, gibt es eine 3-jährige Übergangsbestimmung in Österreich.
Prüfe also unbedingt deine konsument:innenbezogenen Produkte und Medien, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.
Auch wenn die Kommunikation vorübergehend aufwendiger wird, wird Green-Washing erschwert, während nachweisbare Umweltleistungen an Bedeutung gewinnen. Und genau dafür steht Demeter.
Weitere Infomationen folgen in Kürze – Bleib dran!
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