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EmpCo: „Empowering Consumers“ Richtlinie

Ab 27. September 2026 tritt die neue EU-Richtlinie Empowering Consumers (EmpCo) 2024/825 in Kraft. Sie soll Konsument:innen besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen.

Der Gesetzgeber erkennt Bio und darauf aufbauende Standards wie Demeter als Umwelthöchstleistungen nach EU-Bio-Verordnung 2018/848 an.

Wichtig für alle österreichischen Demeter-Betriebe ist dennoch:

  • Betroffen sind alle Produkte und Kommunikationsmedien (Website, Drucksorten, etc.) von Demeter-Betrieben, die sich an Verbraucher:innen wenden
  • Aussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit auf Produkten (Etiketten, Verpackungen) und in Medien (inkl. Websites, Social Media) müssen spezifiziert werden: weg von allgemeinen Aussagen, hin zu konkreten und belegbaren Informationen.
  • Keine vagen oder allgemeinen Nachhaltigkeitsbegriffe (z.B. „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“)
  • Dein Vorteil: Als Demeter-Betrieb kannst du bestimmte Aussagen wie „bodenschonend“, „biodiversitätsfördernd“, „wesensgemäß“ und „gewässerschonend“ mit Hinweis auf die Demeter-Richtlinien weiter verwenden.
  • Für Produkte, die vor dem 27. September in den Verkehr gelangt sind, gibt es eine 3-jährige Übergangsbestimmung in Österreich.

Prüfe also unbedingt deine konsument:innenbezogenen Produkte und Medien, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen.

Auch wenn die Kommunikation vorübergehend aufwendiger wird, wird Green-Washing erschwert, während nachweisbare Umweltleistungen an Bedeutung gewinnen. Und genau dafür steht Demeter.

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Weitere Informationen für Demeter-Mitglieder folgen in Kürze!

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Weiterführende Links und Informationen:

Bundesministerium Wirtschaft, Energie & Tourismus (BMWET):  https://www.bmwet.gv.at/Themen/Europa/Wettbewerbspolitik/EU-Verbraucherschutz-und-Lauterkeitsrecht.html

Demeter Deutschland (Statement): 260630_Statement_Verbände_Umweltaussagen_EMPCO.pdf

Kommunikationsleitfaden der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AÖL) (aus Deutschland): https://www.aoel.org/kommunikationsleitfaden-fuer-lebensmittelunternehmen-zur-uwg-umset-zung-der-eu-richtlini e-2024-825/Selbstdeklaration Soziale Verantwortung

LKÖ Niederösterreich: https://noe.lko.at/nachhaltig-werben-aber-richtig+2400+4447904

BioAustria: https://www.bio-austria.at/a/bauern/empco-jetzt-auf-neue-regeln-gegen-greenwashing-vorbereiten/

Handout für BioAustria-Mitglieder: https://www.bio-austria.at/d/bauern/empco-handout-faqs/

Österreichische Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/nachhaltigkeit/eu-richtlinien-greenwashing

Die EmpCo-Richtlinien werden in Österreich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgegeben.

UWG-Novelle (528 d.B.): https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=REGV&Dokumentnummer=REGV_DFD894B7_AF60_4FD7_A14A_90F17FD6CADD

Die Richtlinie im europäischen Amtsblatt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825

EU-Seite zur EmpCo-Richtlinie (auf English): https://empcodirective.eu/

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