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Grundfutter-Knappheit – wie damit umgehen?

Die Auswirkungen der Trockenheit spitzen sich zu. Tiere müssen frühzeitig von den Weiden/Almen heimgeholt werden und die Biovermarktung verzeichnet sehr viele Anmeldungen für Schlachtungen.

Du bietest Grundfutter an?

Welche Möglichkeiten habt ihr außerdem als Demeter-Betrieb, wenn das Futter knapp wird?

Bei einer behördlichen Anerkennung der Betroffenheit (außergewöhnliche Witterungsereignisse) eines Gebiets oder einzelnen Betriebs ist der Einsatz nicht-biologischer Futtermittel möglich. Bitte setzt euch für Informationen hierzu mit der LK-Beratung, der zuständigen Länderbehörde oder eurer Kontrollstelle in Verbindung!

  • Auf dieser Basis könnt ihr eine Änderung des Fütterungsregimes (Hofeigener Anteil & Demeter-Anteil) mit einer Ausnahmegenehmigung in der Geschäftsstelle (info@demeter.at) beantragen – Formular im Anhang und hier: Link.
    Wir beantworten möglichst rasch und unkompliziert.

Bei Antrag mit Ausnahmegenehmigung bitte auch folgende Punkte beachten:

  • Herkunft Grundfutter: Sollte Grundfutter importiert werden, bitte in der Ausnahmegenehmigung das Herkunftsland angeben.
  • Der Zukauf folgender konventioneller Grundfuttermittel ist zulässig:
    • Heu, Gras und Grassilage von Dauergrünland
    • Feldfutter und Futterleguminosen (inkl. Begrünungen und Zwischenfrüchten)
    • Ackerkulturen, bei denen die gesamte Pflanze geerntet wird
    • Beweidung konventioneller Flächen
    • Futterstroh
    • NICHT zulässig: Maissilage!
  • Kraftfutteranteil: Die Erhöhung des Kraftfutteranteils ist möglich.
  • Befristung der Lockerung: bis 31. Mai 2027.
  • Demeter-Richtlinien: Bestimmungen zu Fütterung findet ihr ab Seite 92 (Link).

Hier auch eine Übersicht zu den Möglichkeiten (für Bio-Betriebe) von Bio Austria.

Bei Fragen gerne in der Geschäftsstelle bei Helene Pühringer melden: info@demeter.at

Wir wünschen Euch viel Kraft in dieser herausfordernden Zeit!